Ab dem 1. Januar treten in Berlin einige Änderungen für die Betreuung der Jüngsten in Kraft. Künftig haben Kinder vom ersten Geburtstag an einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Teilzeitplatz mit bis zu sieben Stunden Betreuung. Außerdem werden die umstrittenen und konfliktträchtigen Zuzahlungen neu geregelt und Kita-Mitarbeiter bekommen mehr Zeit für Qualifizierung und Leitungsaufgaben.

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz wird erweitert. Ab dem 1. Januar 2018 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf bis zu sieben Stunden Förderung pro Tag ohne Bedarfsprüfung (Teilzeitförderung). Bisher galt der Anspruch nur für bis zu fünf Stunden (Halbtagsförderung). Die Senatsverwaltung rechnet mit Mehrkosten von rund 19 Millionen Euro pro Jahr.

Die Frage von Zuzahlungen wird neu geregelt. Das betrifft zusätzlich vereinbarte, regelmäßige Zahlungen (nicht: Kosten für einmalige Ausflüge oder Veranstaltungen). Ziel der Regelung ist es, Eltern vor ungewollten, finanziellen Verpflichtungen zu schützen. Kitas werden öffentlich finanziert und sind ab dem 1. August 2018 gebührenfrei. Zuzahlungen sollen die Ausnahme darstellen.

Das Gesetz sieht vor:
- Zuzahlungen dürfen nur für besondere Angebote, die nicht die vom Land Berlin finanzierten Leistungen betreffen und die von den Eltern gewünscht werden, erhoben werden. Ausdrücklich unzulässig sind zum Beispiel Zahlungen für Aufnahmegebühren, Kautionen, Reservierungsgebühren, Freihaltegelder, Erstausstattungsbeträge und vergleichbare Zahlungen. Eltern können jederzeit einseitig die Vereinbarung kündigen, ohne den Kita-Platz zu verlieren. Für Eltern-Initiativ-Kitas können aufgrund ihrer besonderen Rechtsform abweichende Regelungen getroffen werden.
- Die Höhe der Zuzahlungen muss angemessen sein. Zuzahlungen müssen bei der Senatsverwaltung spätestens einen Monat im Voraus angezeigt werden. Einzelheiten werden über die Leistungsvereinbarung oder in einer Rechtsverordnung geregelt.
- Die Zuzahlungsregelungen werden ab dem 1. August 2018 wirksam. Die Umsetzung soll mit den Trägerverbänden unter Einbeziehung des Landeselternausschusses vereinbart werden. Falls keine Vereinbarung zustande kommt, kann eine Verordnung erlassen werden. Vor deren Erlass werden die Trägerverbände sowie der Landeselternausschuss angehört.

Weitere Regelungen: Die Kitas erhalten mehr Stunden für die Anleitung für Erzieherinnen und Erzieher in der berufsbegleitenden Ausbildung, zudem gibt es Freistellungen für die Kita-Leitung.  Die Bedarfsprüfung von Amts wegen nach Vollendung des dritten Lebensjahres wird abgeschafft.