Fotografieren, Teilen, Versenden, Präsentieren, Dokumentieren, Archivieren: Welche Regeln beim Umgang mit Filmen und Bildern in der Kita gelten, fasst eine Publikation der Bildungsverwaltung zusammen.

Ob Filmaufnahmen vom Sommerfest, Bilddokumentationen von Projekten, digitale Angebote zur Kommunikation mit Eltern oder Kinder-Fotos auf der Kita-Homepage: Im Alltag von Kindertageseinrichtungen spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. Mit der Broschüre „Datenschutz bei Bild-, Ton- und Videoaufnahmen. Was ist in der Kindertageseinrichtung zu beachten?“ informieren Bildungsverwaltung und die Beauftragte für Datenschutz umfassend über die aktuellen rechtlichen Vorgaben.

Die 44 Seiten starke Broschüre behandelt unter anderem folgende Themen im Zusammenhang mit Bild-, Ton- und Videoaufnahmen in Kitas: datenschutzrechtliche Einordnung (Rechtsgrundlagen und Grundsätze), Datenschutz bei Aufnahmen von Kindern (Einwilligungserklärung, Aufnahmen bei Veranstaltungen und im pädagogischen Alltag, wissenschaftliche Projekte, Veröffentlichung durch Externe), Datenschutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Erforderlichkeit für das Arbeitsverhältnis, Abhängigkeitsverhältnis vom Arbeitgeber) und Medienkompetenz im pädagogischen Alltag.

Hier herunterladen: www.berlin.de/datenschutz_in_kitas

Mehr Infos zum Thema: data-kids.de

 

Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit (Karl Valentin)

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