Zum 1. August werden Änderungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) wirksam. Darauf macht die Sozialverwaltung aktuell aufmerksam.

So sieht das im Frühjahr in Kraft getretene „Starke-Familien-Gesetz“ vor, das Schulstarterpaket von 100 Euro auf 150 Euro zu erhöhen und in den Folgejahren zu dynamisieren. Die Eigenanteile für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung fallen weg. (Unsere Infos zum Schulessen hier) Erhöht wird die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe von derzeit 10 Euro auf pauschal 15 Euro.

Das Bildungspaket ermöglicht Kindern aus einkommensschwachen Familien beispielsweise die Teilnahme an Ausflügen oder Fahrten der Schule und der Kita. Auch die Fahrtkosten für den Weg zur Schule und zum Freizeitort sowie die Kosten der Lernförderung (Nachhilfe) können aus den Mitteln des BuT übernommen werden.

Ein gesonderter Antrag ist nicht mehr erforderlich. Zusammen mit dem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem AsylbLG sind die Leistungen der Bildung und Teilhabe gleich mit beantragt. Familien im Wohngeldbezug unterscheiben zukünftig nur ein Extrablatt beim Wohngeldantrag. Die Leistungen können nun unkompliziert beantragt werden.

Neu ist auch, dass die Leistungen künftig auch für den gesamten Bewilligungszeitraum beantragt und in Anspruch genommen werden. Auch zum Ende des Bewilligungszeitraumes eingereichte Unterlagen werden noch geprüft und bereits entstandene Kosten nachträglich erstattet.

 

Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit (Karl Valentin)

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