Eltern können jetzt die Weiterbewilligung des Kindergelds für ihre studierenden Kinder online beantragen.

Endet die Schulausbildung eines Kindes, schreibt die Familienkasse die Eltern an. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, enthält das Schreiben neben den Hinweisen zum weiteren Kindergeldbezug auch einen individuellen Zugangscode und einen Hinweis auf das Online-Portal der Familienkasse. Auf der Website geben die Eltern ihren personalisierten Nutzungscode ein. Damit werden automatisch auch bereits vorhandene Daten der Eltern bzw. des Kindes angezeigt; sie müssen nicht mehr eingegeben werden. Das neue Onlineportal der Familienkasse ermöglicht zudem den Upload und die Übermittlung des Studiennachweises.

Kindergeldberechtigte, die bereits angeschrieben worden sind, aber aktuell noch keinen Studiennachweis für ihr Kind vorliegen haben, können den Zugangscode auch zum Nachreichen der Studienbescheinigung nutzen.

Weitere Informationen zum Kindergeld online: www.familienkasse.de

 

Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit (Karl Valentin)

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