Vieles neu beim Bafög: Das Bundesbildungsministerium erklärt, was sich ändert. Im Herbst sollen die jetzt beschlossenen Gesetzesänderungen in Kraft treten.
Die Neuerungen im Einzelnen:
- Der Wohnzuschlag erhöht sich um 30 Prozent
- Der Höchstsatz und die Bedarfssätze steigen
- Die Einkommensfreibeträge werden angehoben
- Auszubildende dürfen mehr Rücklagen haben
- Der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlagwird angehoben
- Darlehensrückzahlung: Wer 77 Monate Tilgungsraten bezahlt, ist in Zukunft schuldenfrei, egal wie hoch das Bafög-Darlehen war. Wer das nicht schafft, dem werden nach 20 Jahren alle Schulden erlassen.
- Künftig sollen auch Studierende an privaten Berufsakademien gefördert werden können
Die Änderungen sollen zum 1. August 2019 in Kraft treten.
Alle Infos hier: www.bmbf.de/de/bafoeg-reform
Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit (Karl Valentin)
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