Vieles neu beim Bafög: Das Bundesbildungsministerium erklärt, was sich ändert. Im Herbst sollen die jetzt beschlossenen Gesetzesänderungen in Kraft treten.

Die Neuerungen im Einzelnen:

-    Der Wohnzuschlag erhöht sich um 30 Prozent
-    Der Höchstsatz und die Bedarfssätze steigen
-    Die Einkommensfreibeträge werden angehoben
-    Auszubildende dürfen mehr Rücklagen haben
-    Der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlagwird angehoben
-    Darlehensrückzahlung: Wer 77 Monate Tilgungsraten bezahlt, ist in Zukunft schuldenfrei, egal wie hoch das Bafög-Darlehen war. Wer das nicht schafft, dem werden nach 20 Jahren alle Schulden erlassen.
-    Künftig sollen auch Studierende an privaten Berufsakademien gefördert werden können

Die Änderungen sollen zum 1. August 2019 in Kraft treten.

Alle Infos hier: www.bmbf.de/de/bafoeg-reform

 

Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit (Karl Valentin)

Wenn Ihnen unsere Arbeit gefällt, werfen Sie etwas in unseren Hut. Nur mit Ihrer Unterstützung ist es möglich, berlin-familie.de zu betreiben.