Jedes Jahr am ersten Sonntag des Monats Mai ist der Tag der Regenbogenfamilien. In diesem Jahr nimmt der Lesben- und Schwulenverband das Datum zum Anlass, auf eine geplante Schlechterstellung von Regenbogenfamilien im Adoptionshilfegesetz aufmerksam zu machen.

Die jetzige Regelung im Abstammungs- und Familienrecht gehe zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD). Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

Mit dem Adoptionshilfegesetz, so Lünsmann, solle das Verfahren der Stiefkindadoption erschwert werden. Die Stiefkindadoption sei für Zwei-Mütter-Familien mangels Alternativen die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. "Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen."

In Deutschland leben rund 9000 Regenbogenfamilien, viele davon in Berlin.

Die geplante Regelung zur Stiefkindadoption sowie Ergebnisse einer Anhörung sind bei uns in der Rubrik „Aus dem Bundestag“ zu finden.

Regenbogenfamilien im Familienportal des BMFSFJ

Lesben- und Schwulenverband

 

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