Der Familienausschuss hat den Weg frei gemacht für die Errichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Der Ausschuss verabschiedete am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion in der durch den Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum der AfD- und der FDP-Fraktion. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.

Zuvor hatte der Ausschuss den Gesetzentwurf durch die Annahme eines Änderungsantrages der Koalition verändert. Für den Änderungsantrag stimmten neben Union und Sozialdemokraten auch die Linken und die Grünen, AfD und Liberale votierten dagegen.

Die öffentlich-rechtliche Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Serviceangebote und Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in seiner ganzen Vielfalt bereitstellen und dabei bereits bestehende Bundesgesetze und -programme berücksichtigen. Ein Schwerpunkt soll die Stiftung insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen setzen. Zudem soll sie Innovationen im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt, schwerpunktmäßig im Bereich der Digitalisierung, fördern, Engagement- und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen. Mit Blick auf eine bedarfsgerechte Ausrichtung, soll die Stiftung gemäß dem Stiftungszweck auch begleitende Forschungsvorhaben unterstützen können. Durch die Annahme des Änderungsantrages der Koalitionen kann die Stiftung jetzt auch gezielt finanzielle Förderungen von Projekten vornehmen.

Die Vertreter der Koalitionsfraktionen argumentierten, sie hätten die Anregungen der Verbände in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zu der Gesetzesinitiative aufgegriffen. Die 30 Millionen Euro, die der Stiftung jährlich zur Verfügung gestellt werden sollen, würden wie ein Stimulator für die Entwicklung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements wirken, hieß es aus den Reihen der Union. Durch die Stiftung würden auch nicht wie befürchtet Doppelstrukturen entstehen. Dies sei durch die Annahme des Änderungsantrages nun ausdrücklich im Gesetzestext festgehalten.

Die Oppositionsfraktionen begrüßten zwar das Ziel der Stiftung, halten sie aber in ihrer geplanten Ausrichtung und Struktur für nicht geeignet, um das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland zu stärken. Die AfD monierte, die 30 Millionen Euro für die Stiftung sollten besser direkt an die Basis weitergegeben werden, um die bereits vorhandenen Strukturen zu unterstützen. Einen Antrag der AfD-Fraktion zum Ausbau von Ehrenamtskarten lehnte der Familienausschuss mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab.

Die FDP kritisierte ebenso wie Linke und Grüne das geplante Vetorecht des Familien-, des Innen- und des Landwirtschaftsministeriums im Stiftungsrat. Zudem seien die Vertreter der Zivilgesellschaft im Stiftungsrat unterrepräsentiert. Ein entsprechender Änderungsantrag der FDP-Fraktion, die zudem die Einrichtung einer Ombudsstelle fordert, lehnte der Ausschuss mit der Stimmen der Koalition und der AfD bei Enthaltung von Linken und Grünen ab.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 29.1.2020

 

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