Die Bundesregierung hat ihren Bericht über die im Jahr 2019 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des Paragrafen 184b des Strafgesetzbuchs (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) vorgelegt.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass wie in den Vorjahren die Statistiken des Berichts keine Aussagen dazu träfen, wie viele der strafbaren Darstellungen nicht gemeldet werden und weiterhin online verfügbar bleiben. Im Jahr 2019 wurden dem Bericht zufolge insgesamt 7.639 (2018: 5.951) Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im Internet (In- und Ausland) durch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Beschwerdestellen statistisch erfasst. In 1.857 Fällen (24,3 Prozent) seien die Fälle im Inland gehostet worden. 2018 seien es 1.035 Fälle (17,6 Prozent) gewesen.

Wie es in dem Bericht heißt, gelingt die Löschung der im Inland gehosteten kinderpornografischen Inhalte in der Regel schneller als die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte, da die Anzahl der Verfahrensschritte geringer ist. So seien 79,8 Prozent (1.481) aller Inhalte in Deutschland spätestens nach zwei Tagen gelöscht worden. Nach einer Woche seien 99,7 Prozent (1.851) aller Inhalte gelöscht gewesen. Dabei habe der durchschnittliche Verfügbarkeitszeitraum bei 1,42 Tagen gelegen. Die im Vergleich zum Vorjahr stark gesunkenen Verfügbarkeitszeiträume seien zum einen dadurch begründet, dass die Reaktionszeiten der in diesem Kontext wichtigsten Provider meist im Minutenbereich lägen. Zudem sei der Bearbeitungsprozess im BKA im April 2019 überarbeitet, angepasst und zentralisiert worden, sodass hier in der Regel keine Verzugszeiten mehr aufträten.

In dem Bericht wird auf die neue Pflicht sozialer Netzwerke zur Meldung gelöschter Inhalte an das BKA und die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für den Straftatbestand des Cybergroomings verwiesen. Es sei das vordringliche Anliegen der Bundesregierung, sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Kinderpornographie noch besser zu bekämpfen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeite deshalb an einem Gesetzentwurf, mit dem unter anderem die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Kinderpornographie deutlich verschärft werden sollen.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 25.9.2020

 

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