Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht vorgelegt.

Damit sollen laut Vorlage die Vorschläge der "Kommission Kinderschutz" der Landesregierung Baden-Württemberg zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) umgesetzt werden. Hintergrund ist dem Entwurf zufolge der sogenannte Staufener Missbrauchsfall, der in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit gefunden habe und neben der Frage, ob von den beteiligten staatlichen Institutionen Fehler gemacht wurden, zu der Frage geführt habe, ob und gegebenenfalls wie die bestehenden Verfahren des Kinderschutzes verbessert werden können, um Kindern und Jugendlichen größtmöglichen Schutz zu bieten. Die "Kommission Kinderschutz" habe über hundert Einzelempfehlungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Kinderschutzes erarbeitet und der Öffentlichkeit am 17. Februar 2020 in einem Abschlussbericht vorgestellt.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 23.10.2020

 

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