Die unterschiedliche Behandlung von Kinderspielplätzen und Sportanlagen beim Lärmschutz ist aus Sicht der Bundesregierung gut begründet.

Dies ist ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu entnehmen. Die Liberalen hatten sich erkundigt, ob die Bundesregierung plane, das seit 2011 für Spielplätze und Kindertagesstätten geltende Kinderlärmprivileg auf Sportanlagen auszuweiten.

Der Gesetzgeber habe 2011 die Privilegierung der von Kindern ausgehenden Geräusche bewusst auf Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätze und ähnliche kleinräumige Einrichtungen begrenzt, hält die Bundesregierung nun fest. Demgegenüber wiesen Sportanlagen wegen ihrer Größe, ihrer vielfältigen Nutzergruppen und ihrer im Vergleich längeren Nutzungszeiten ein deutlich höheres Geräuschpotenzial auf.

Eine Regelung zur Privilegierung von Kinderlärm auf Sportanlagen wäre nach Ansicht der Bundesregierung zudem gar nicht praktikabel, da sie zu Abgrenzungsfragen bei der Unterscheidung von Kindern und Jugendlichen führen würde, heißt es in der Antwort weiter. Grundsätzlich müsse der Gesetz- und Verordnungsgeber nicht nur die Interessen des Sports berücksichtigen, sondern auch einen angemessenen Lärmschutz für die Nachbarn von Sportanlagen sicherstellen.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 23.10.2020

 

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