Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt deutlich erhöht werden.

In einem Antrag fordert sie deshalb eine Reihe von Gesetzesänderungen und Maßnahmen. So soll das Gerichtsverfassungsgesetz so geändert werden, dass spezifische Kenntnisse für Familienrichter auf den Gebieten des Kindschaftsrechts, des Kinder- und Jugendhilferechts, der Psychologie, der Pädagogik und der Sozialen Arbeit festgeschrieben werden. Zudem soll im Deutschen Richtergesetz das Recht und die Pflicht zur kostenlosen Fortbildung verankert werden. Darüber hinaus soll das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit so geändert werden, dass in familiengerichtlichen Verfahren eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsbeschwerde zulässig ist, dass nach Anhörung von Kindern und Jugendlichen schriftliche Stellungsnahmen von Verfahrenbeiständen, Jugendämtern und Sachverständigen zur Interpretation der Aussagen der Kinder und Jugendlichen eingeholt werden, dass die Anhörung von Kindern unter 14 Jahren ab dem dritten Lebensjahr vorzusehen ist und dass Kinder und Jugendliche das Recht erhalten, die vom Gericht bestellten Verfahrensbeistände abzulehnen oder zu wechseln.

Ebenso sprechen sich die Grünen dafür aus, dass im Bundeszentralregister Verurteilungen wegen sexuellem Missbrauch von Kindern grundsätzlich zeitlich unbefristet und in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen werden. Zudem soll die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindermissbrauchs gesetzlich verankert, im Achten Buch Sozialgesetzbuch eine unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet und im Jugendschutzgesetz der Schutz im digitalen Raum vor Risiken wie Cybergrooming und Cybermobbing vorgesehen werden. Die Bundesregierung fordern die Grünen unter anderem auf, auf die Bundesländer zum Ausbau der Fachberatungsstellen sowie ambulanten und stationären Therapieplätze einzuwirken. Ebenso müssten in allen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Vereinen Schutzkonzepte entwickelt und in allen Ländern das Amt eines Missbrauchsbeauftragten eingerichtet werden.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 28.10.2020

 

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