Die Verbesserungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden mit dem Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG) umgesetzt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken.

Die Mehrausgaben im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) durch den Ausbau der Leistungen für Bildung und Teilhabe belaufen sich - entsprechend der Ausführungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung - ab dem Jahr 2020 auf 220,6 Millionen Euro jährlich.

Die Leistung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wurde zum 1. August 2019 angehoben. Künftig werden für das erste Schulhalbjahr zum 1. August 100 Euro und für das zweite Schulhalbjahr regelmäßig zum 1. Februar 50 Euro berücksichtigt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bis 2025 zu schaffen. Einzelheiten sind Gegenstand laufender Gespräche. Für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote sind 2 Milliarden Euro im Bundeshaushalt vorgesehen. Die Verteilung der Gelder auf die Jahre 2020 bis 2025 ist gegenwärtig Gegenstand von Gesprächen innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern.

Für den Digitalpakt Schule sind über die Gesamtlaufzeit von fünf Jahren insgesamt Mittel in Höhe von 5 Milliarden Euro vorgesehen, davon 3,5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode. Für die Umsetzung sind die Länder verantwortlich. Die Mittel werden für digitale Infrastrukturen für allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie sonderpädagogische Bildungseinrichtungen bereitgestellt sowie für übergreifende Systeme auf landesweiter und länderübergreifender Ebene. Ein Anteil für berufliche Schulen ist nicht festgelegt.

Die 2. Förderphase von "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" ist Anfang 2018 gestartet und endet entsprechend der Förderrichtlinie zum 31. Dezember 2022. Für die Umsetzung des Förderprogramms ist ein jährliches Finanzvolumen von bis zu 50 Millionen Euro vorgesehen.

"Kultur macht stark Plus" hatte zunächst eine Laufzeit bis Ende 2017 und wurde bis Ende 2018 verlängert. Aufgrund der gesunkenen Zahl von Flüchtlingen wird das Programm nicht weitergeführt.
Grundlage für die Entscheidung über eine Verstetigung beziehungsweise Ausweitung des Programms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" über das Jahr 2022 hinaus werden Ergebnisse der Evaluation des Programms sein. Erste Ergebnisse der Evaluation werden voraussichtlich im Sommer 2020 vorliegen.

Der Berufsbildungspakt bildet die Agenda des BMBF im Bereich der beruflichen Bildung ab. Schwerpunkte sind unter anderem die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, der Innovationswettbewerb für eine exzellente berufliche Bildung (InnoVET) und die Verstärkung der Berufsorientierung. Umfasst ist ein Finanzvolumen von 1 255 Milliarden Euro bis 2021.

Es sind Mittel von jährlich 30 Millionen Euro bis Ende 2023 für das Sonderprogramm zur Digitalisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) vorgesehen. Überwiegend werden diese Mittel in digitale Ausstattungen der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) investiert.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 4.9.2019

 

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