Im Jahr 2019 sind in Deutschland 3.180 sogenannte Totgeburten registriert worden.

In den Jahren zuvor waren es geringfügig weniger Fälle, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht.

Eine Totgeburt liegt den Angaben zufolge dann vor, wenn das Kind während der Schwangerschaft oder bei der Geburt stirbt und mindestens 500 Gramm wiegt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht hat.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 21.8.2020

 

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