Auskunft über den Stand der geplanten Reform des Kindesunterhaltsrechts gibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Dabei ging es unter anderem um die Tätigkeit der Arbeitsgruppe "Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung". Der Bundesregierung zufolge hat die interne Arbeitsgruppe von Anfang 2016 bis Anfang 2017 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) getagt. Die Arbeitsgruppe habe aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Institutionen bestanden. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe habe unter anderem darin bestanden, unterhaltsrechtliche Aspekte des verstärkten Auftretens des erweiterten Umgangs mit gemeinsamen Kindern nach Trennung oder Scheidung sowie des Wechselmodells zu untersuchen.

Die Sitzungen hätten sich auch allgemein der Frage gewidmet, inwieweit das Unterhaltsrecht an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse angepasst werden kann. Auch im Rahmen der Erörterungen dieser Arbeitsgruppe sei deutlich geworden, dass Reformbedarf im Bereich des Kindesunterhaltsrechts besteht.
Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung hierzu dauern der Bundesregierung zufolge an. Informationen zu den konkreten Inhalten der internen Gespräche, zu denen auch die Beratungen in der Arbeitsgruppe zählen, könnten daher nicht veröffentlicht werden. Auch sei kein Abschlussbericht verfasst worden.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 23.11.2020

 

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