Der Elternausschuss der beruflichen Schulen hat zusammen mit der Bildungsverwaltung einen Leitfaden für Elternvertreter an Oberstufenzentren entwickelt.

Er basiert auf dem bekannten Leitfaden für Elternvertreter an allgemeinbildenden Schulen, unterscheidet sich aber in der Besonderheit dieser Schulform. Nicht wenige Schüler sind hier volljährig oder werden es im Laufe ihrer Schulzeit. Sie vertreten sich also selbst.
Eine Elternversammlung einer Klasse gibt es nur, wenn mehr als die Hälfte der Schüler minderjährig ist, die Volljährigen können dann beratend teilnehmen.

Leitfaden Elternvertretung berufliche Schulen

An den Oberstufenzentren gibt es auch keine Gesamtelternvertretungen. Die Schüler werden Abteilungen zugeordnet. In den Abteilungen sind die Bildungsgänge Fach- und Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufsoberschule oder das berufliche Gymnasium verortet. An die Stelle der Gesamtelternvertretung tritt die Abteilungselternvertretung (AEV). Sie wird nur gebildet, wenn mehr als drei Elternversammlungen bestehen.

Die Broschüre enthält Hinweise auf gesetzliche Regelungen, Tipps für die Elternversammlung oder die Durchführung von Wahlen und außerdem werden ausführlich die verschiedenen schulischen Gremien erklärt.

Zum Leitfaden:

www.berlin.de/leitfaden-osz-elternvertreter.pdf

 

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