Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen" vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Damit soll eine Regelung zur Datenübermittlung der Standesämter an die Elterngeldstellen geschaffen werden, um eine elektronische Übermittlung der Daten der Beurkundung der Geburt eines Kindes zu ermöglichen.

Auch sollen laut Vorlage Rechtsgrundlagen zur Nutzung eines bereits gesetzlich normierten Verfahrens für die Abfrage von Entgeltdaten bei den Arbeitgebern auch für Elterngeld geschaffen werden. Zentral ist hier den Angaben zufolge eine Regelung, die es ermöglicht, "dass die Datenstelle der Rentenversicherung im Auftrag der Elterngeldstellen (für das Elterngeld) die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragt". Zudem soll unter anderem eine Regelung zum elektronischen Datenaustausch zwischen Elterngeldstellen und gesetzlichen Krankenkassen eingeführt werden.

Der Nutzen des Gesetzentwurfs besteht laut Bundesregierung "in erster Linie darin, neue nutzerfreundliche digitale Anwendungen bei der Beantragung von Familienleistungen zu ermöglichen". Daraus folge eine Reduktion des Zeitaufwands beziehungsweise der Kosten für Bürger sowie für Wirtschaft und Verwaltung. Bei alledem könnten die Bürger selbst entscheiden, ob sie diesen neuen Behördenservice nutzen möchten.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 3.9.2020

 

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