In welchem Umfang Länder und Kommunen Fördermittel des Bundes zur Sanierung von Schulen in Anspruch nehmen, darüber lassen sich zur Zeit kaum aussagekräftige Angaben machen,

teilt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Grund sei unter anderem, dass die verfassungsgemäß für die Umsetzung zuständigen Länder unbürokratisch Gelder direkt bei der Bundeskasse anfordern können und eine Abrechnung mit dem Bund erst nach Abschluss der Maßnahmen erfolge. Insgesamt stehen Ländern und Kommunen, wie die Regierung ausführt, zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen befristet bis 2023 Bundesmittel von 3,5 Milliarden Euro über das Schulsanierungsprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verfügung. Weitere 1,7 Milliarden Euro Bundesmittel seien im Rahmen des Infrastukturprogramms dieses Gesetzes für die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur reserviert.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 16.11.2020

 

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