Zur Anzahl der in Familiengerichtsverfahren angeforderten Gutachten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Qualität des Gutachterwesens in familienrechtlichen Gerichtsverfahren hervor. Die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Fachserie "Familiengerichte" enthalte hierzu keine Daten. Weiter lägen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über einen Anstieg der Anzahl von Gutachten in Familiengerichtsverfahren vor. Nach Befragungen von Familienrichterinnen und Familienrichtern werde in rund 20 Prozent der erstinstanzlichen und rund 28 Prozent der in der zweiten Instanz geführten kindschaftsrechtlichen Verfahren ein Gutachten eingeholt, heißt es unter Verweis auf eine entsprechende Veröffentlichung. Die Entwicklung der Zahlen der Inobhutnahmen ist einer der Antwort beigefügten Tabelle des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen.

Weiter schreibt die Bundesregierung, die gesetzliche Festlegung von Mindestanforderungen an die Qualifikation des Sachverständigen entsprechend der Regelung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sei geeignet, die Qualität der Gutachten zu verbessern. Es lägen der Bundesregierung aber keine konkreten Erkenntnisse darüber vor, inwieweit dies tatsächlich der Fall ist. Angesichts dessen, dass der Bundesregierung keine Hinweise dazu vorliegen, dass die Regelung unzureichend ist, seien Ermittlungen hierzu, speziell auch in Form einer Evaluation, nicht geplant.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 15.7.2020

 

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